Schulverwaltungstipps
6
Min. Lesezeit

Digitaler Schülerausweis in NRW: Was Schulen wissen müssen

Digitaler Schülerausweis in Nordrhein-Westfalen: Runderlass BASS 17-59 Nr. 2, Pflichtangaben, Datenschutz nach VO-DV I, Deutschlandticket und Schritte zur Einführung.
Blogeintrag
Geschrieben von
Jan Ruhfus
Veröffentlicht am
1.11.2026

Kurz gesagt: Nordrhein-Westfalen hat die offenste Regelung zum Schülerausweis in Deutschland. Seit 2021 schreibt der Runderlass nur noch vor, welche Angaben der Ausweis enthalten muss – nicht mehr, wie er aussieht oder aus welchem Material er ist.

Die Rechtsgrundlage: Runderlass „Schülerausweise“

Maßgeblich ist der Runderlass „Schülerausweise“ (BASS 17-59 Nr. 2) vom 23.05.1997, geändert am 21.05.2021. Mit der Änderung sind die Vorgaben zu Aussehen, Format und Material entfallen. Schülerinnen und Schüler haben in der Regel ab Klasse 5 Anspruch auf einen Ausweis.

Pflichtangaben

Der Ausweis muss dreisprachig (Deutsch, Englisch, Französisch) unter anderem enthalten:

  • Landeswappen und Name der Schule,
  • Bezeichnung als Schülerausweis,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und Straße,
  • Lichtbild und Unterschrift der Schülerin oder des Schülers,
  • Gültigkeitsdauer,
  • Unterschrift der Schulleitung und Dienstsiegel.

Werbung auf dem Ausweis ist nicht erlaubt. Beim Verlassen der Schule wird der Ausweis zurückgegeben. Er ersetzt keinen Personalausweis oder Reisepass.

Ist ein digitaler Ausweis in NRW zulässig?

Der Erlass nennt digitale Ausweise nicht ausdrücklich. Weil aber nur noch Inhalte und keine Formate mehr vorgeschrieben sind, lässt sich ein digitaler Ausweis mit allen Pflichtangaben gut mit dem Erlass vereinbaren. Offen ist, wie Unterschrift der Schulleitung und Dienstsiegel digital am besten abgebildet werden – das sollte die Schule mit ihrem Anbieter klären.

Datenschutz in NRW

Die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten (VO-DV I) erlaubt die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Schule bleibt verantwortlich und schließt einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Wichtig: Das Schulministerium stellt klar, dass Schulen keine Pflicht zur Anschaffung digitaler Endgeräte vorgeben dürfen. Es braucht also immer eine Alternative ohne Smartphone.

Bus, Bahn und Deutschlandticket in NRW

Nach den bundesweiten Tarifbestimmungen genügt beim Deutschlandticket bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ein Schülerausweis als Nachweis, danach ist ein amtlicher Lichtbildausweis nötig. Ob ein digitaler Schülerausweis bei Kontrollen anerkannt wird, entscheidet das Verkehrsunternehmen. Klären Sie das vor der Einführung mit Ihrem örtlichen Verbund. Mehr zum Schülerausweis im ÖPNV

So führen Schulen in NRW den digitalen Ausweis ein

  1. Schulleitung, Schulträger und Datenschutzbeauftragte einbinden.
  2. Anbieter auf alle Pflichtangaben des Runderlasses prüfen.
  3. Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
  4. Eltern informieren und eine Alternative anbieten.
  5. Anerkennung mit dem Verkehrsunternehmen klären.

Viele Schulen in NRW nutzen Geevoo bereits, darunter Berufskollegs wie die Technisch Berufliche Schule 1 in Bochum und das Eduard-Spranger-Berufskolleg. Demo vereinbaren

Hinweis: Dieser Beitrag ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung des Runderlasses.

Unser Newsletter
Kein Spam. Nur die neuesten Veröffentlichungen und Tipps, interessante Artikel regelmäßig in Ihrem Posteingang.
Jetzt Anmelden