

Das Empfehlungsprogramm wird vom jeweiligen Betreiber der Geevoo-Plattform („Anbieter“) durchgeführt.
Empfehlen können Schulen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung zahlende Kunden des Anbieters sind und deren jährlicher Rechnungsbetrag mindestens 200 € netto beträgt („empfehlende Schule“).
Als neue Schule gilt eine Schule, die auf Empfehlung einer empfehlenden Schule einen Vertrag mit dem Anbieter mit einem jährlichen Rechnungsbetrag von mindestens 200 € netto abschließt („geworbene Schule“). Ausgeschlossen sind:
Die geworbene Schule muss die Empfehlung spätestens bei Vertragsschluss angeben. Eine nachträgliche Angabe ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss möglich. Bestehen Zweifel an der Empfehlung, kann der Anbieter einen Nachweis verlangen, etwa eine formlose E-Mail der empfehlenden Schule, die die Empfehlung bestätigt.
Die empfehlende und die geworbene Schule erhalten je eine einmalige Gutschrift von 150 € netto. Voraussetzung ist, dass die geworbene Schule ihre erste Rechnung bezahlt hat. Die Gutschrift wird auf der nächsten Rechnung der jeweiligen Schule ausgewiesen und verrechnet.
Die Anzahl der Empfehlungen ist nicht begrenzt. Pro Rechnung werden Gutschriften höchstens bis zur Höhe des Nettorechnungsbetrags verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird auf die folgende Rechnung übertragen. Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses verfällt ein noch nicht verrechnetes Guthaben.
Begünstigt ist ausschließlich die jeweilige Schule als Vertragspartner bzw. deren Rechnungsempfänger. Einzelne Personen, insbesondere Lehrkräfte oder Mitglieder der Schulleitung, erhalten keine Vorteile.
Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern oder beenden. Bereits erworbene Gutschriften bleiben davon unberührt.
Im Fall einer Rechtsnachfolge auf Seiten des Anbieters bleiben erworbene Gutschriften bestehen und gehen auf den Rechtsnachfolger über.
Stand: 24.09.2026
